Die Sonderpädagog*innen der LVR-Louis-Braille-Schule unterstützen Kinder mit Sehbeeinträchtigung, die an Regelschulen im
Schulzuständigkeitsbereich
der LVR-Louis-Braille-Schule unterrichtet werden. Dies gilt sowohl für alle allgemeinbildenden Schulen, also für Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule, als auch für Berufskollegs.
Wenn Sie als Eltern oder Sie als Lehrkräfte feststellen, dass ein*e Schüler*in Schwierigkeiten bezüglich des Sehens hat, können Sie Kontakt zur LVR-Louis-Braille-Schule aufnehmen. Wir besprechen dann die aktuelle Situation im Schulalltag und überlegen erste gemeinsame Lösungen.
Regelmäßige Unterstützung durch unsere Sonderpädagog*innen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bekommen im weiteren Verlauf die Schüler*innen, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen festgestellt wird. Dies geschieht im Rahmen eines sogenannten AO-SF-Verfahrens. Die Abkürzung AO-SF steht für Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung.
Bei geringem Unterstützungsbedarf
Für Schüler*innen, die nur einen sehr geringen und punktuellen Unterstützungsbedarf bezüglich des Sehens haben, bieten wir das Konzept zur Teilhabe (KzT) an.
In diesem Rahmen können sich Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte bei Beratungsbedarf an die Expert*innen in unserer Schule wenden. Auch Besuche zu Hause oder an der Schule sind im Einzelfall möglich.