Gemeinsames Lernen

Kinder und Jugendliche, die mit ihrer Sehbeeinträchtigung eine wohnortnahe Regelschule besuchen möchten, werden regelmäßig von unseren Lehrer*innen besucht. So erhalten sie im Rahmen des "Gemeinsamen Lernens" die Unterstützung, die sie benötigen.

Ein Klassenzimmer mit Holzschreibtischen und vielen Schulkindern mit und ohne Sehbeeinträchtigung, die alleine oder in Gruppen an ihren Schulaufgaben arbeiten.

Gemeinsames Lernen mit dem Förderschwerpunkt Sehen

Als Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf haben Sie grundsätzlich die Wahl, ob Ihr Kind an einer Regelschule in der Nähe Ihres Wohnortes unterrichtet wird, oder eine Förderschule wie die LVR-Louis-Braille-Schule besucht.

Nimmt Ihr Kind am Gemeinsamen Lernen teil (GL) – also besucht es eine Regelschule – so hat es natürlich dennoch ganz spezifische Bedürfnisse in Hinblick auf seine Beeinträchtigung. Um diesen Bedürfnissen bestmöglich gerecht zu werden und somit die Inklusion zu fördern, besuchen Sonderpädagog*innen unserer Schule die Kinder und Jugendlichen regelmäßig an der Regelschule. Als Expert*innen für den Förderschwerpunkt Sehen können sie die Schüler*innen ganz individuell fördern und unterstützen.

Wie sieht die Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens aus?

Sonderpädagog*innen der LVR-Louis-Braille-Schule besuchen einmal in der Woche Schüler*innen an Regelschulen. Dann unterrichten sie die Kinder und Jugendlichen in den sogenannten "Grundlegenden Kompetenzen". Dahinter versteckt sich eine Art spezifisches Curriculum für Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Sehen: Beispielsweise wird die visuelle und taktile Wahrnehmung gefördert, die Brailleschrift (Blindenschrift) und der Umgang mit Computerprogrammen unterrichtet und die Schüler*innen erlernen lebenspraktische Fertigkeiten und Mobilität.

Außerdem stehen unsere Sonderpädagog*innen den Kindern und Jugendlichen bei ganz praktischen Dingen im Schulalltag zur Seite:

  • Sie unterstützen bei der Auswahl und Anschaffung von Hilfsmitteln.

  • Sie organisieren spezifische Unterrichtsmaterialien.

  • Sie gestalten den Arbeitsplatz und die Wege innerhalb des Schulgeländes.

  • Sie unterrichten diverse Techniken, wie zum Beispiel Bildschirmlesegeräte und Braillezeile.

Auch bei persönlichen, sozialen oder psychischen Problemen oder wenn es um den Umgang mit Mitschüler*innen geht, sind unsere Sonderpädagog*innen vertrauensvolle Ansprechpartner*innen für die Kinder und Jugendlichen.

Diese Unterstützung im Rahmen des Gemeinsamen Lernens findet bereits seit 1986 statt.

Die Hände einer Schülerin, die an ihrem Laptoparbeitsplatz mit Braillezeile sitzt und auf dem danebenliegenden Koordinatensteckbrett einen Graphen abtastet.

Unsere Sonderpädagog*innen stehen den Schüler*innen sowohl bei der Auswahl der Hilfsmittel, als auch beim Lernen zur Seite

Beratung von Eltern, Lehrkräften und Schulbegleiter*innen im Gemeinsamen Lernen

Nicht nur die Unterstützung von Schüler*innen ist Teil des Gemeinsamen Lernens. Auch Eltern, Lehrkräfte und Schulbegleitungen werden von unseren Sonderpädagog*innen beraten. Denn damit Inklusion gelingen kann, ist es wichtig, dass möglichst viele Menschen im Umfeld der Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung unterstützt und im Umgang mit ihnen geschult werden.

Dabei geht es um ganz praktische Fragen, die den Schulalltag der Kinder und Jugendlichen maßgeblich beeinflussen:

Wir beraten Eltern:

  • Wie sie den Arbeitsplatz in der Schule und zu Hause am besten gestalten.

  • Wie sie geeignete Hilfsmittel auswählen und beantragen können.

  • Was beim Übergang in eine neue Schule organisiert werden muss.

  • Wie sie sich mit anderen Eltern von Kindern mit Blindheit oder Sehbeeinträchtigung vernetzen können.

Wir beraten Lehrkräfte an Regelschulen bei folgenden Fragen:

  • Wie kann ich den Unterricht so gestalten, dass ein Kind mit Sehbeeinträchtigung daran teilnehmen kann?

  • Wie muss der Arbeitsplatz der Schüler*innen gestaltet sein?

  • Wie erstelle ich ein Ordnungssystem, in dem sich das Kind zurechtfindet?

  • Wie kann ich Schüler*innen mit Sehbeeinträchtigung in Fächern wie Kunst oder Sport beurteilen?

  • Wie sollte ich den Nachteilsausgleich formulieren?

Wir beraten Schulbegleitungen bei Fragen wie:

  • Wie erstelle ich Arbeitsblätter in Brailleschrift mit dem Brailledrucker?

  • Wie kann ich Arbeitsblätter oder Abbildungen in eine gut lesbare oder tastbare Form bringen, beispielsweise durch Kontraste, Größe, Zeichenfolie oder Thermokopien?

  • Wie formatiere ich Computer-Dateien, damit diese gut les- und navigierbar sind?

  • Wie unterstütze ich die Schüler*innen dabei, sich in der Schule zu orientieren?

Welche Voraussetzungen gibt es für die Unterstützung im Gemeinsamen Lernen?

Die Sonderpädagog*innen der LVR-Louis-Braille-Schule unterstützen Kinder mit Sehbeeinträchtigung, die an Regelschulen im Schulzuständigkeitsbereich der LVR-Louis-Braille-Schule unterrichtet werden. Dies gilt sowohl für alle allgemeinbildenden Schulen, also für Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium und Gesamtschule, als auch für Berufskollegs.

Wenn Sie als Eltern oder Sie als Lehrkräfte feststellen, dass ein*e Schüler*in Schwierigkeiten bezüglich des Sehens hat, können Sie Kontakt zur LVR-Louis-Braille-Schule aufnehmen. Wir besprechen dann die aktuelle Situation im Schulalltag und überlegen erste gemeinsame Lösungen.

Regelmäßige Unterstützung durch unsere Sonderpädagog*innen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bekommen im weiteren Verlauf die Schüler*innen, bei denen ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mit dem Förderschwerpunkt Sehen festgestellt wird. Dies geschieht im Rahmen eines sogenannten AO-SF-Verfahrens. Die Abkürzung AO-SF steht für Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung.

Bei geringem Unterstützungsbedarf

Für Schüler*innen, die nur einen sehr geringen und punktuellen Unterstützungsbedarf bezüglich des Sehens haben, bieten wir das Konzept zur Teilhabe (KzT) an.

In diesem Rahmen können sich Schüler*innen, Eltern und Lehrkräfte bei Beratungsbedarf an die Expert*innen in unserer Schule wenden. Auch Besuche zu Hause oder an der Schule sind im Einzelfall möglich.

Zwei Schüler im Biologie-Raum der LVR-Louis-Braille-Schule. Sie haben drei Vogelpräparate vor sich und lernen den Waldkauz kennen.

Auch Schüler*innen im Rahmen des Gemeinsamen Lernens können unsere Kurse besuchen und die Hilfsmedien an unserer Schule wie zum Beispiel unsere Biologie-Präparate kennenlernen

Kursangebote im Rahmen des Gemeinsamen Lernens

Im Rahmen des Gemeinsamen Lernens bieten wir an unserer Schule regelmäßig spezielle Kurse an, die sich an die Schüler*innen, ihre Eltern sowie die Schulbegleitungen richten.

  • Kurse für Schüler*innen, um in Ruhe Hilfsmittel, Lehrmittel und Sportangebote zu testen und sich austauschen zu können.

  • Kurse für Eltern zur Selbsterfahrung, zum Kennenlernen von Hilfsmitteln und zum Austausch.

  • Kurse für Schulbegleitungen zur Einarbeitung in ihre Aufgaben, zum Austausch und zur Selbsterfahrung.


Bei diesen Kursen können die Teilnehmer*innen die vorhandene Ausstattung an der LVR-Louis-Braille-Schule nutzen:

  • Sporthalle mit Kletterwand und Trampolin

  • Lehrmittelräume mit Medien für Schüler*innen mit Blindheit/Sehbeeinträchtigung wie Modelle und Karten

  • Biologieraum mit Tierpräparaten, Modellen und Abbildungen

  • Chemie-/Physikraum mit gut nutzbaren Arbeitshilfen

  • Lehrküche mit gut lesbaren oder sprechenden Materialien


Alle Schüler*innen des Gemeinsamen Lernens können auch an allen weiteren Kursen der LVR-Louis-Braille-Schule teilnehmen.

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